Notfallmedikamentengabe
Schulen sind immer häufiger mit jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen, schweren Allergien oder anderen gesundheitlichen Belastungen konfrontiert. Für viele betroffene Schülerinnen und Schüler stellt die Unterstützung durch Lehrpersonen oder anderes Schulpersonal eine unverzichtbare Voraussetzung für den Schulbesuch dar. Dabei stellen sich die Fragen, welche Tätigkeiten Lehrpersonen im Rahmen der Dienstpflicht erbringen müssen, was freiwillig getan werden kann, was einer Übertragung bzw. Einschulung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt bedarf und was im Notfall zu beachten ist. Die genauen Regelungen dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 2019-13.
Die folgenden Formulare stehen in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch (Latein), Dari, Englisch (GB), Farsi, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch (Latein), Slowenisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch bereit. Die Exemplare dienen ausschließlich zur Information der Erziehungsberechtigten. Zur Vereinbarung der jeweiligen Tätigkeiten verwenden Sie bitte nur die deutschsprachige Version, die auch unterschrieben hinterlegt werden muss.
Für (Schul)Ärztinnen und Ärzte steht zur ärzterechtlichen Dokumentation der Übertragung nach § 50a Ärztegesetz das Formular Übertragungserklärung für Ärztinnen bzw. Ärzte zur Verfügung.