Aufgabenprofil der Schulärztinnen und Schulärzte
Die Schulärztin, der Schularzt sind wichtige Gesundheitsexpertinnen und -experten an Schulen. Neben ihren herkömmlichen Aufgaben können sie durch ihr fachliches Know-How Schulen bei der Umsetzung von gesundheitsförderlichen Aktivitäten unterstützen.
Die schulärztliche Tätigkeit kann – in Abhängigkeit von Schulart, Schulerhalter bzw. Dienstgeber – folgende Aufgaben beinhalten:
- Beurteilung der Schulreife bzw. Eignung für bestimmte Schulstufen und Schultypen
- kontinuierliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler
- Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz
- Impfungen und Impfberatungen
- Beurteilung von Leistungsrückständen aus gesundheitlichen Gründen
- schulärztliches Zeugnis bei (Teil-)Befreiung von Pflichtgegenständen
- Untersuchung vor schulischen Veranstaltungen
- Hilfestellung und Beratung von Lehrkräften und Eltern in Gesundheitsfragen und Fragen der Schulgesundheitspflege
- Zahnprophylaxe
- Erste-Hilfe-Leistungen und Überprüfung der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Projekte und Absprachen mit Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern z.B. bei Themen wie Ernährung, Sexualität oder Vorsorge
- Einbindung in die Gesundheitserziehung
- sanitäre Aufsicht
- Überprüfung der Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler
- Dokumentation der genannten Aufgaben
- Erstellung eines Jahresberichts und statistische Erhebung von Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler
Darüber hinaus können Schulärztinnen und Schulärzte in verschiedenen Bereichen unterstützen wie:
– Arbeitsplatzergonomie für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräften;
– Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Bearbeitung von Gesundheitsthemen;
– Unterstützung der Schulleitung bei Elternabenden zu Gesundheitsthemen;
– Mitwirkung und Unterstützung von Hygienemaßnahmen;
– Unterstützung von Kindern mit chronischen Erkrankungen.
Schulen sind immer häufiger auch mit jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen, schweren Allergien oder anderen gesundheitlichen Belastungen konfrontiert. Wenn diese Schülerinnen und Schüler Unterstützung benötigen, stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten Lehrpersonen im Rahmen der Dienstpflicht erbringen müssen, was freiwillig getan werden kann, was einer Übertragung bzw. Einschulung durch eine Ärztin/einen Arzt bedarf, welche wichtige Rolle Schulärztinnen und Schulärzte spielen und was im Notfall zu beachten ist.